Rechtanwalt Christian-H. Röhlke, Berlin Die Widerrufsbelehrung der Fondgesellschaft “V+ Beteiligung GmbH & Co. Fonds 1 KG” (V+1) ist fehlerhaft. Diese Ansicht äußerte das Landgericht Berlin in einem Hinweisbeschluss vom 24.04.2013. Für den in einer sogenannten Haustürsituation zum Beitritt bewegten Anleger bedeutet dies, dass der von ihm erklärte Widerruf seiner Fondsbeteiligung zu Recht erfolgt sein könnte.… weiterlesen
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